Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Girokonto
#2
Ein "Jedermann" Konto auf Guthabenbasis, welches die Spaßkassen anbieten, ist gem. der Spaßkassengesetze m. W. nicht SCHUFA-Pflichtig.

Daten der SCHUFA kann jeder abfragen als Vertragspartner der Schufa.

Das sind alle Banken, Versicherungen, Auskunfteien, Handelskonzerne und Inkassoinstitute.

Bedingung für eine Abfrage:

Es muß oder sollte ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Vertragspartner müssen lediglich behaupten, das sie berechtigtes Interesse haben, aber nicht belegen.

Sehen können die alles, wofür du die Schufa-Klausel unterschrieben hast (für jedes Konto mit Schufaklausel z. B.) und alle Infos aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen die per Gerichtsbescheid vorliegen, wie Abgabe der EV, Insolvenz etc.

Die Anfragen zu deinen Schufa-Daten werden auch gespeichert.
Bestimmte Anfragen werden aber auch schon innerhalb von 14 Tagen wieder gelöscht.
Hol dir doch über SCHUFA Online deine Auskunft (15 Euro p. A.).
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 10:16
RE: Girokonto - von Sixteen Tons - 09-05-2012, 11:45
RE: Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 12:02
RE: Girokonto - von Sixteen Tons - 09-05-2012, 14:12
RE: Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 14:28
RE: Girokonto - von Sixteen Tons - 09-05-2012, 15:40
RE: Girokonto - von Skippie - 09-05-2012, 15:43

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste