05-05-2012, 19:45
(05-05-2012, 15:14)Bluter schrieb: Günstig wäre, auf eine Ausweitung der Kontakte zwischen Vater und Kind zu insistieren und den Vater zur Mitsorge zu verpflichten. Dieses Ziel verfolgt hier bisher aber offensichtlich niemand konkret, oder habe ich da was überlesen?
Er schrieb: "Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.". Er müsste also erneut klagen. Im Bezug auf Kind2 sind aber keine neue Tatsachen aufgetreten, die beim Sorgerecht einen anderen Ausgang wie das erste Verfahren ermöglichen würden.
Die sehr schwache Umgangsregelung lässt vermuten, dass auch das Thema Umgang sehr kontrovers vor Gericht war und der Richter von altersangemessenen Umgangsregelungen entweder keine Ahnung hat oder die übliche pro-Muttiwunsch Parteilichkeit zeigt. Vor einer erneuten Klage muss erst klar sein, warum das erste Verfahren so ein schlechtes Ergebnis erbrachte, das man nur als totalen Reinfall für Kind und Vater bezeichnen kann.
Vor einer gesetzlichen Neuregelung oder ohne neue Vorkomnisse würde ich das Sorgerecht zurückstellen und mich nur auf das Umgangsrecht konzentrieren. Dass Kind1 gerade zum Vater wechselt, hat ihr vielleicht die Grenzen ihrer Macht vergegenwärtigt und auch das Jugendamt wird mehr Umgang befürworten. Der richtige Zeitpunkt, um den Umgang auszuweiten!