04-05-2012, 14:56
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Nach einem von mir angeregten Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren blieb das Sorgerecht bei ihr, der Umgang wurde auf alle 2 Wochen ein paar Stunden geregelt.Wann war das Sorgerechtsverfahren, wann das Umgangsrechtsverfahren?
Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist, und auf Einbeziehung eines Sachverständigen gehofft, was mir versagt wurde.
Wenn in begründeten Gefährdungssituationen kein Sachverständiger eingeschaltet wurde, hast Du (oder Dein Anwalt) etwas falsch gemacht.
Der Umgang läßt sich ausbauen. Bei einem 1,5 jährigem Kind muss Umgang wöchentlich stattfinden - nach 14 Tagen hat das Kind die in den Umgängen aufgebauten Beziehungen wieder vergessen .....
Wenn die Mutter -wie Du schreibst- schon mehrfach wegen Körperverletzungsdelikte aufgefallen und schon rechtskräftig verurteilt wurde, würde ich das aktuelle Verfahren wegen Körperverletzung zum Nachteil des acht-jährigen Kindes und unter ausdrücklicher Bezugnahme darauf zum Anlass nehmen, im Wege einer einstweiligen Anordnung das Sorgerecht zu bekommen.
Wenn die abgewiesen werden sollte, kannst Du das mündliche Verfahren beantragen und auf diese Weise schnell zu einer - nach summarischer Prüfung vorläufigen- Entscheidung kommen.
Interessant die Argumente, mit denen nach vorstehendem Sachverhalt, Dein Antrag abgewiesen werden sollte !
Zitat:Soll ich das JA erstmal machen lassen ?
Gegenfrage:
Wieviel Gründe und Hinweise auf aktuelle und in unmittelbarer Vergangenheit liegende Katastrophen sind erforderlich, damit Du Dir diese Frage selbst beantworten kannst?