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Unterhalt fällt weg, wenn Umgangsrecht verweigert
#3
Zitat: Die Grünen lehnen den Antrag mit dem Argument ab, dass die Unterhaltszahlung nicht als Druckmittel missbraucht werden dürfe

Die grüne Denkweise ist wohl, dass der Zeugungsakt das einzig zweiseitige an der Vaterschaft ist. Danach heißt es für den Vater einseitig zahlen. Die Mutter ist aber frei von Gegenpflichten. Die (grün-) logische Fortsetzung von "mein Bauch gehört mir" ist dann ein einseitiger Besitzanspruch der Mutter an dem Kind. Natürlich hat die Mutter auch Anspruch auf Zahlungen für das Kind gegen den Vater und gegen die Gesellschaft.

Dass die Umgangsverweigerung in der täglichen Praxis eines der Druckmittel der Mutter ist, wird deshalb natürlich ignoriert.

Nach meiner Meinung haben die Grünen viele Themen abgestreift und werden immer mehr zu einer Feminismuspartei.
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RE: Unterhalt fällt weg, wenn Umgangsrecht verweigert - von Hagen von Tronje - 08-05-2012, 16:57

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