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Unterhalt fällt weg, wenn Umgangsrecht verweigert
#1
In Österreich: "Der Antrag sieht vor, den gerichtlichen Erlag der Unterhaltszahlungen zu schaffen, wenn der mit der Obsorge beauftragte Elternteil dem anderen Elternteil das Besuchsrecht verweigert."

Interessant, dass er von der ÖVP eingebracht wurde, mit Unterstützung von FPÖ und SPÖ. Sieht nach Mehrheit aus. Nur die Grünen sind dagegen.

http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2531371/
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#2
Die Grünen sind auch in Österreich nicht besser als hier.........Frauen dürfen die Kinder als Druckmittel in Sachen Unterhalt einsetzen, nur umgekehrt solls nicht sein......

Aber ansonsten ist dieser Antrag der BEweis dafür, dass die Alpenrepublik mittlerweile progressiver und fortschrittlicher geworden ist als Deutschland- welches eine Kanzlerin und einen Bundespräsidenten hat, die beide in einem progressiv-fortschrittlichen Staat aufgewachsen sind.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
Zitat: Die Grünen lehnen den Antrag mit dem Argument ab, dass die Unterhaltszahlung nicht als Druckmittel missbraucht werden dürfe

Die grüne Denkweise ist wohl, dass der Zeugungsakt das einzig zweiseitige an der Vaterschaft ist. Danach heißt es für den Vater einseitig zahlen. Die Mutter ist aber frei von Gegenpflichten. Die (grün-) logische Fortsetzung von "mein Bauch gehört mir" ist dann ein einseitiger Besitzanspruch der Mutter an dem Kind. Natürlich hat die Mutter auch Anspruch auf Zahlungen für das Kind gegen den Vater und gegen die Gesellschaft.

Dass die Umgangsverweigerung in der täglichen Praxis eines der Druckmittel der Mutter ist, wird deshalb natürlich ignoriert.

Nach meiner Meinung haben die Grünen viele Themen abgestreift und werden immer mehr zu einer Feminismuspartei.
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#4
Viele tolle Ideen, in Austria.
Zum 18. Österreichischen Juristentag warten zwei Frauen mit innovativen Ideen auf. Diese werden zwar vor Ort mit Verriss bedacht, sind uns Deutsche jedoch so fremd nicht, oder? Smile
die presse.com
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#5
(08-05-2012, 18:43)Bluter schrieb: Viele tolle Ideen, in Austria.

Aus dem Inhalt:

"Es kann aber auch ein unbefristeter Unterhalt zugesprochen werden, wenn nicht abzusehen ist, wann der andere Partner in der Lage sein wird, sich selbst zu erhalten.

Die Unterhaltspflicht soll auch auf die Erben übergehen, wenn der Expartner verstirbt."

Also unbefristeter Unterhalt für die Mutter, der auch von den Erben weiterfinanziert werden soll. Folgerichtig könnte man dann auch gleich die gesamte Sippschaft das Vaters dafür haftbar machen, dass er ein Kind gezeugt hat.

Offensichtlich lebt die Juristenwelt in einer Traumwelt und verschließt die Augen davor, dass die meisten Fälle Mangelfälle sind. Wenn ein Einkommen idR nur knapp für eine Familie, die in einer Wohnung lebt, reicht, wie soll es dann für zwei Haushalte reichen?

Viele Mütter in intakten Familien schaffen es, wieder arbeiten zu gehen. Dies sollte gerade bei zerbrochenen Familien der Regelfall sein. Also erst Recht bei zerbrochenen Partnerschaften.
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#6
Der Vorschlag entspricht dem bestehenden Recht in Deutschland. Mit Ausnahme der Befristung. In Deutschland keine Befristung im Urteil.

Vielleicht hilfts den Österreichern, zu sehen dass es einige Dinge gibt die in Deutschland noch wesentlich schlimmer sind.
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