02-05-2012, 14:01
Hallo Daniela,
Damit liegst du falsch!. Der Mindestunterhalt ist im § 1612a BGB gesetzlich festgelegt. Also nichts mit Richtlinie.
Ob dieser jedoch tatsächlich geleistet werden muss, hängt von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ab und ggfls. davon ob er die Bedingungen der erhöhten Erwerbsobliegenheit erfüllt.
(30-04-2012, 12:24)Jessy schrieb: nicht als Anlass nehmen, doch wieder auf der Zahlung des Mindestunterhaltes herumzureiten (der im übrigen immernoch nur eine RICHTLINIE ist, keine rechtlich verpflichtende Summe).
Damit liegst du falsch!. Der Mindestunterhalt ist im § 1612a BGB gesetzlich festgelegt. Also nichts mit Richtlinie.
Ob dieser jedoch tatsächlich geleistet werden muss, hängt von der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen ab und ggfls. davon ob er die Bedingungen der erhöhten Erwerbsobliegenheit erfüllt.