18-11-2012, 21:14
Wenn sich nun meine Lebensumstände sich drastisch ändern würden
-müsste ich eine Abänderungsklage für die Zukunft machen ?
-könnte ich das vorhande Urteil rückwirkend ändern lassen ?
Was passiert bei diesem §170? Ich habe das Gefühl, dass beim Strafrecht alles eher seine Ordnung hat als im Familienrecht...Könnte durch so ein Verfahren, dass jetzige Urteil abgeändert werden, wenn man mich für Leistungsunfähig erklärt?
-müsste ich eine Abänderungsklage für die Zukunft machen ?
-könnte ich das vorhande Urteil rückwirkend ändern lassen ?
Was passiert bei diesem §170? Ich habe das Gefühl, dass beim Strafrecht alles eher seine Ordnung hat als im Familienrecht...Könnte durch so ein Verfahren, dass jetzige Urteil abgeändert werden, wenn man mich für Leistungsunfähig erklärt?