16-01-2013, 15:52
(15-01-2013, 16:14)MitGlied schrieb: Vielleicht verklagen die Ärzte ja jetzt die Muddi, da sie ja im Prinzip von ihr betrogen worden sind. Dann entscheidet der Richter vielleicht, dass den Ärzten Schadenersatz in Höhe der laufenden Unterhaltszahlung zusteht...
Das wäre bei Betrug bzw. Unterschriftenfälschung nur konsequent, da Schadensersatz aus Verstoß gegen ein Schutzgesetz (§ 823 Absatz 2 BGB).
Trotzdem bleibt es problematisch für den Mann, falls die Ärzte (können auch insolvent werden) und die Mutter ausfallen, dann muß er doch wieder zahlen.