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Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen
#26
(15-01-2013, 16:14)MitGlied schrieb: Vielleicht verklagen die Ärzte ja jetzt die Muddi, da sie ja im Prinzip von ihr betrogen worden sind. Dann entscheidet der Richter vielleicht, dass den Ärzten Schadenersatz in Höhe der laufenden Unterhaltszahlung zusteht... Big Grin

Das wäre bei Betrug bzw. Unterschriftenfälschung nur konsequent, da Schadensersatz aus Verstoß gegen ein Schutzgesetz (§ 823 Absatz 2 BGB).

Trotzdem bleibt es problematisch für den Mann, falls die Ärzte (können auch insolvent werden) und die Mutter ausfallen, dann muß er doch wieder zahlen.
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RE: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen - von Nappo - 19-04-2012, 17:31
RE: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen - von Kasimir - 20-04-2012, 04:33
RE: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen - von Hagen von Tronje - 16-01-2013, 15:52

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