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Definition Besuchsrecht
#8
@IPAD
nach dem Vergleich ist Dein Kind spätestens um 10:00h bei Dir, d.h. 'in Deiner Obhut!
Die KM hat es zu diesem Zeitspunkt 'zur Abholung bereit zu stellen'.

Um 17:01h ist Dein Kind wieder bei seiner Mutter!

Wenn Ihr das (außergerichtlich?) so geregelt habt, dass sich die KM an den Fahrten beteiligt, solltest Du (soweit sich gerichtlich nichts verbessern läßt) 'leise treten'.

Grundsätzlich fallen Umgangskosten und Umgangsfahrten in die Pflichten des Umgangsberechtigten (übrigens unabhängig davon, welchen Namen man für 'Umgang' verwendest).

Die KM wird es vermutlich -es ist ja letztlich in der Praxis so, wie es beppo beschrieben hat- nicht schwer haben, sich mit freundlicher Unterstützung des FamilienGerichts durchzusetzen.

Dann müsstest Du dem Vergleich nach Dein Kind wieder um 17:00h bei seiner Mutter 'anliefern' !
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Nachrichten in diesem Thema
Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:27
RE: Definition Besuchsrecht - von Nappo - 16-04-2012, 12:38
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 12:44
RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 13:15
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RE: Definition Besuchsrecht - von Skipper - 16-04-2012, 18:19
RE: Definition Besuchsrecht - von IPAD - 16-04-2012, 23:20
RE: Definition Besuchsrecht - von Ibykus - 17-04-2012, 00:46

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