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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#59
Nun, heute habe ich meine geschiedene Frau angerufen und Ihr mitgeteilt, Sie solle mir doch fairerweise erklären, warum Sie den Umgang einschränkt.
Sie solle mir bitteschön die Hintergründe erzählen.
Heute ein recht vernünftiges Gespräch mit Ihr geführt.

Sachverhalt:

Ich bin geschieden und habe eine Tochter.
Die Tochter lebt bei der Mutter und Sie bezieht ALG II und hat einen 400 € Job.
Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Wir haben eine gerichtliche Umgangsvereinbarung.
Laut Umgangsvereinbarung bekomme ich meine Tochter alle 2 Wochen am Wochenende (WE) und in den Ferien hälftig.
Da meine geschiedene Frau am Wochenende ihren 400 € Job tätigt, konnte ich meine Tochter eigentlich jedes Wochenende bekommen.

Ich war von Nov. 11 - Ende März 12 krank und bezog Krankengeld (KG).
Da das KG sehr gering war, habe ich ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach ALG II beantragt.
Unter anderem füllte ich auch den Antrag für besonderen Bedarf (BEBE) aus.
Ich habe hierfür die gerichtliche Umgangsvereinbarung abgeben müssen und schriftlich erklärt wann meine Tochter an den Wochenenden bei mir war.

Seit April 2012 arbeite ich wieder Vollzeit.
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis gab die Daten über das Umgangsrecht und andere Schriftstücke an das Jobcenter Frankfurt, dort lebt meine geschiedene Frau.
Dort wird Ihr nun regelmäßig anteilig von den ALG - Leistungen die Umgangstage abgezogen, wo das Kind bei mir ist, obwohl ich seit April wieder erwerbstätig bin.
Das ist der Grund für die Einschränkung der Umgangstage mit meiner Tochter.
Ich möchte das jetzt ändern, damit meine Tochter öfters beim Vater ist, weil wir uns brauchen.
Und das dient dem Kindeswohl.
Ich habe bisher keine ergänzende Leistungen von Jobcenter erhalten, obwohl der Antrag im November 2011 abgegeben wurde.
Ich brauche keine Leistungen vom Jobcenter.
Ich möchte lieber Umgang mit meiner Tochter haben, weil ich sie liebe.
Was kann ich jetzt tun, welche Schritte kann ich machen, damit meiner geschiedenen Frau nicht anteilig Leistungen abgezogen werden.

Meine Exfrau meinte, ich kann unser Kind öfters haben, wenn die Abzüge wegen Umgang mit Kind (anteilige Bedarfsgemeinschaft) vom ALG II eingestellt werden.
Sie möchte das vom Jobcenter schriftlich haben.

Ich habe Ihr erklärt, ich möchte dies jetzt ändern, weiß aber nicht, wie ich das anstellen soll.
Was kann ich unternehmen, damit die Kindesmutter keine anteilige ALG -Leistungen abgezogen bekommt.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von marecello - 31-07-2012, 18:46

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