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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#54
marecello schrieb:... waren wir uns einig, das ich unsere Tochter am 31.07. abholen kann und sie am 12 August zurückbringen kann.
Wenn sich Eure "Einigung" über die Abweichung vom gerichtlichen Vergleich (07.07.) nicht beweisen läßt (Du schreibst 'telefonisch'!), kannst Du nur auf die Vergleichsregelung pochen.
Denn die KM wird vermutlich bestreiten, dass abweichend der 31.07. vereinbart wurde.

Aber auch eine schriftliche Abweichung durchzusetzen, kann Dir das Gericht vermutlich nicht helfen (auch nicht im Wege der e.A., der es vvh an einem erforderlichen 'Verfügungsanspruch' (Anspruchsgrundlage) fehlt.

marecello schrieb:Ich habe daraufhin eine Reise an die Nordsee gebucht, .....
kopfschüttel!

marecello schrieb:... In Zukunft werde ich mich genau an die Umgangsvereinbarung halten.
... oder Abweichungen nur in Schriftform zulassen, damit man die KM ggf. schadensersatzpflichtig machen kann.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Ibykus - 29-07-2012, 00:26

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