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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#52
Hi mare,

achte mit Deiner Anwältin auf zeitliche Vorläufe, die ein Gericht zum Handeln benötigt. Schlimmsten Falls verstreicht der Umgang und der Anordnungsgrund ist flöten, entfällt der Grund für einstweiligen Rechtsschutz!

Nimm jemanden mit, der die Herausgabe bzw Weigerung bezeugen kann.
Sollte nicht Herausgegeben werden, dann hat sie Schaden auszugleichen.

Ich hab's bei Boykott mal fertig gebracht und die Mutter mußte auf gerichtliche Anordnung hin die Kids aus ihrem Urlaub heraus zurückbringen und mir übergeben...
Exakte Vorbereitung mit präzisem Timing war dazu notwendig.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Skipper - 28-07-2012, 23:02

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