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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#20
Letztlich ist das Sache eines geschickt formulierten Antrages bei Gericht, der deutlich die positive Bedeutung der Reise für das Kind betont, aber auch die Gefahren thematisiert und die Mutter 'stärkt', zum Wohl und unter Vermeidung der Gefahren für das Kind zu handeln.

Es wäre einfach schon gut, wenn das Gericht Beschneidungen als Körperverletzung feststellt... und das Kind mit diesen strengen Hinweisen reisen läßt.
Sind Mutter und Kind Deutsche, dann droht ihr der Prozeß nach Deutschem Recht, wenn sie ein beschnittenes Kind zurückbringt. DAS sollte der Mutter recht deutlich vermittelt werden!

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Ich halte grundsätzlich viel davon, Mütter in ihrem Fühlen, Denken und Handeln im Sinne des Kindeswohls zu 'stärken'.Wink
Dies gebietet schon das Urteil des BVerfG aus 2010 und das LMU Gutachten, das bei Müttern diesbezüglich generell erhebliche Defizite erkennen läßt.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von Skipper - 26-05-2012, 10:58

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