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Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung
#18
(26-05-2012, 10:25)Skipper schrieb: die Restgefahr ist damit aber nicht ausgeschlossen

Einen Ausschluss kann es nicht geben, auch nicht für andere Restgefahren - z.B. dass sie dort mit dem Kind bei ihrer Familie untertaucht.

Man kann und sollte das verringern, aber kann damit nicht alles blockieren. Bis jetzt war dieser Versuch doch sogar ein Eigentor: Für die Mutter ein Anlass, sich weitere Zustimmer und Helfer damit zu holen, jetzt weiss sie auch dass sie beim Jugendamt mit ihren Wünschen durchkommt. Du stehst jetzt überall wieder mal als der arrogante Deutsche da, der mit seinen Gespielinnen aus Afrika Kinder zeugt über die er dann nur allein bestimmen will, die auch nicht ihre anderen Wurzeln kennenlernen dürfen. Damit hat man einen Stempel, mit dem plötzlich gar nichts mehr geht, auch in anderen Bereichen.

Diese Familienkenntnis wird von den Gerichten oft recht hoch gewertet, auch dann wenn Männer mit dem Kind in das Herkunftsland reisen wollen. Der typische Vorwurf deutscher Mütter ist dann der Verdacht, sie würden nicht zurückkommen. Gerichtlich lässt sich das aber nur ausnahmsweise verbieten.
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RE: Ausreiseverbot Gefahr einer Genitalverstümmelung - von p__ - 26-05-2012, 10:39

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