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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#58
(10-04-2012, 14:58)Absurdistan schrieb: Mal zum Verständnis: Man wird als Vater gezwungen Geld auszugeben um Umgang/Sorge mit seinem Kind zu erhalten. Dadurch bringt man sich ja unterhalb des Existenzminnimus und gefährdet somit auch das Kindeswohl.

Denn sollte die Sorge auf mich übertragen werden sind die Schulden ja trotzdem noch da, oder nicht? Wenn ich dann Sozi beantrage und Elternzeit wird es bestimmt nicht berücksichtigt. Wat meinste Skipper oder Ibykus?
Sollte Dir antragsgemäß die elterliche Sorge übertragen werden, ist Kostenschuldnerin in der Regel die KM, die Abweisung beantragt hatte.
Dann entstehen Dir auch keine Prozeßkosten.

Absurd ist ja die Situation, in der der Antrag des sich um das Kindeswohl bemühenden Vaters abgewiesen wird. Dann wirst Du obendrein noch bestraft, die Kosten für das Verfahren zu tragen.

Am günstigsten kommt man davon, wenn man sagt: was geht mich der ganze Scheissdreck an? Wenn man mich als Vater nicht haben will und nur Wert auf meine Unterhaltszahlungen legt, dann lebe ich mein eigenes Leben!

Dann wäre man aber (ich betone ausdrücklich: möglicherweise!) genauso verantwortungslos, wie die Kreidekreismütter und die sie unterstützende deutsche Familiengerichtsbarkeit.

Schande über beide und über deren Helfer in den Jugendämtern oder sonstwo!
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
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