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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#19
(08-04-2012, 14:27)Absurdistan schrieb: [..]
Ihre Tocher hat im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses einen Anspruch auf einen aktuellen, dynamisierten Unterhaltstitel. Aus diesem Grunde bitte ich Sie bis zum 30.4.2012 eine Unterhaltsurkunde aufnehmen zu lassen.

Dieses können sie kostenfrei in jedem Jugendamt veranlassen.
(Nehmen sie bitte ihren Ausweis und dieses Schreiben mit)
Urkundeninhalt: Meine Tochter, geb. xy
[..]

Sofern tatsächlich eine Leistungsfähigkeit vorliegt, bzw. du dich mit dem JA auf einen Betrag einigen kannst, würde ich den Titel, sofern noch notwendig, statisch titulieren lassen. Man bekommt keine Gehaltserhöhung parallel zu Höherstufung von Kindesunterhalt durch einen dynamischen Titel. Genau habe ich meinem zuständigen JA aufgezeigt, das die Dynamisierung lediglich dazu führt, das der Pflichtige
bei einer Höherstufung dann selbst staatliche Leistung in Anspruch nehmen muß. Das ist nun einmal die Lebenswirklichkeit durch Niedriglohnsektor und Unterhaltsverpflichtung. Wenn die Beistandschaft trotzdem noch einen dynamischen Titel möchte, kann sie den ja einklagen.
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