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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#16
Das Schreiben:
Sehr geehrter Herr xxx,

da sie keine Auskünfte über ihr Einkommen und Vermögen machten, haben wir eine Arbeitgeberanfrage veranlasst. Demnach verdienten sie vom 01.03.2011 - 29.02.2012 16203,67 Euro netto, dieses sind 1350,31 Euro im Monat.
Mit diesem Einkommen müssen Sie den Mindestunterhalt zahlen, dieses beträgt 317,00 Euro abzüglich des hälftigen Kindergeldes ergibt sich ein monatlicher Zahlbetrag von 225.00 Euro.

Sie wurden im Januar 2012 aufgefordert Ihr Einkommen zu belegen und Unterhalt zu zahlen, der Unterhaltsanspruch ist daher ab dem 01.01.2012 zu fordern.

Ich bitte sie um sofortige Aufnahme der Zahlung der neu berechneten Unterhaltsbeträge und um Zahlung der bislang entstandenen Rückstände.

Ihre Tocher hat im Rahmen des Rechtsschutzbedürfnisses einen Anspruch auf einen aktuellen, dynamisierten Unterhaltstitel. Aus diesem Grunde bitte ich Sie bis zum 30.4.2012 eine Unterhaltsurkunde aufnehmen zu lassen.

Dieses können sie kostenfrei in jedem Jugendamt veranlassen.
(Nehmen sie bitte ihren Ausweis und dieses Schreiben mit)
Urkundeninhalt: Meine Tochter, geb. xy

Wir machen sie in diesem Zusammenhang vorsorglich darauf aufmerksam, dass der Unterhaltanspruch Ihres Kindes gerichtlich tituliert werden muss, wenn Sie den o.g. Termin zur Beurkundung ohne Mitteilung von Hinderungsgründen verstreichen lassen sollten.

MfG
Beistandschaft

Muss jetzt leider zur Arbeit und bin erst um 22 Uhr wieder da. Sorry. Schon mal danke für eure Hilfe. Ihr seid super!
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 08-04-2012, 10:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 14:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Absurdistan - 08-04-2012, 14:27
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 17:10
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:32
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 11:48
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 12:58
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 13:07
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 15:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 16:08
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 10-04-2012, 14:33
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 14:50
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 11-04-2012, 14:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 14:14
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

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