19-07-2012, 23:51
Eine frage die mich brennend interessiert:
Wenn während der Inso Unterhaltsschulden auflaufen, man dann nach 1/3/6 Jahren Restschuldbefreit wird, was passiert mit den aufgelaufenen U-Schulden ? Muss ich für diese dann nochmal ein zweites mal durch die Inso ?
Und: Ist dies überall so, oder wird man solche hinzukommenden U-Schulden in irgendeinem EU-Land gleich mit los ?
Wenn während der Inso Unterhaltsschulden auflaufen, man dann nach 1/3/6 Jahren Restschuldbefreit wird, was passiert mit den aufgelaufenen U-Schulden ? Muss ich für diese dann nochmal ein zweites mal durch die Inso ?
Und: Ist dies überall so, oder wird man solche hinzukommenden U-Schulden in irgendeinem EU-Land gleich mit los ?