07-03-2012, 12:32
Willkommen im Forum!
Damit hast du die deutschen unterhaltsrechtlichen Prinzipien sehr richtig zusammengefasst.
Ein Anwaltswechsel wird deshalb ausser zusätzlichen Kosten nichts bringen. Was der Richter gesagt hat entspricht voll und ganz dem, was er problemlos ausurteilen kann, das ist vom Unterhaltsrecht gedeckt. Vielleicht lässt sich noch etwas wegen dem benötigten Auto machen, aber bei einer Schuldenberücksichtigung sehe ich schwarz. Es gibt tatsächlich eine Obliegenheit zur Insolvenz, Hauptsache maximaler Unterhalt fliesst.
Der Anwalt will natürlich einen Vergleich, das bringt ihm mehr ein. Lehnt das kategorisch ab! Der Richter soll ein Urteil schreiben. Wenn ihr eine Chance habt, denn über eine Einkommensminderung wegen der berufsbedingten Kosten eines Fahrzeugs. Argumentieren, dass die Strecke fürs Fahrrad zu weit und bei den deutschen Klimaverhältnissen unzumutbar ist. Er kann z.B. nicht im Winter nachts um eins bei den -20 Grad der letzten Wochen 11km zur Arbeit radeln. Das könnte ein Justizmord werden. Anzuerkennen sind auch die Treibstoffkosten, wofür 30ct pro gefahrenem km anzusetzen sind.
Mittelfristig werdet ihr nur überleben können, wenn du möglichst bald wieder einen Job findest, das ist bei Frauen von unterhaltspflichtigen Männern praktisch immer so. Der Vater ist bereits "abgeerntet".
(07-03-2012, 12:10)familienmensch schrieb: Mein Mann darf keinen PKW besitzen, und soll in die Privatinsolvenz, um dem Kind Markenkleidung und Urlaube zu finanzieren?
Damit hast du die deutschen unterhaltsrechtlichen Prinzipien sehr richtig zusammengefasst.
Ein Anwaltswechsel wird deshalb ausser zusätzlichen Kosten nichts bringen. Was der Richter gesagt hat entspricht voll und ganz dem, was er problemlos ausurteilen kann, das ist vom Unterhaltsrecht gedeckt. Vielleicht lässt sich noch etwas wegen dem benötigten Auto machen, aber bei einer Schuldenberücksichtigung sehe ich schwarz. Es gibt tatsächlich eine Obliegenheit zur Insolvenz, Hauptsache maximaler Unterhalt fliesst.
Der Anwalt will natürlich einen Vergleich, das bringt ihm mehr ein. Lehnt das kategorisch ab! Der Richter soll ein Urteil schreiben. Wenn ihr eine Chance habt, denn über eine Einkommensminderung wegen der berufsbedingten Kosten eines Fahrzeugs. Argumentieren, dass die Strecke fürs Fahrrad zu weit und bei den deutschen Klimaverhältnissen unzumutbar ist. Er kann z.B. nicht im Winter nachts um eins bei den -20 Grad der letzten Wochen 11km zur Arbeit radeln. Das könnte ein Justizmord werden. Anzuerkennen sind auch die Treibstoffkosten, wofür 30ct pro gefahrenem km anzusetzen sind.
Mittelfristig werdet ihr nur überleben können, wenn du möglichst bald wieder einen Job findest, das ist bei Frauen von unterhaltspflichtigen Männern praktisch immer so. Der Vater ist bereits "abgeerntet".