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Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren?
#66
Zitat:Die volle Gebührenfreiheit tritt ein bei Beurkundung durch das Amtsgericht (Rechtspfleger, § 3 Nr. 1 f RPflG), den Amtsnotar und den Gebührennotar.

http://beck-online.beck.de/?vpath=bibdat...O.p55a.htm
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RE: Einkommensauskunft ans JA ; Wie soll ich reagieren? - von Nathan - 02-07-2012, 10:59

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