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Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM
#9
(21-02-2012, 12:29)Anti-JA schrieb: ... und das Wasser der Donau fliesst sehr schnell.
Irgendwas mit "auf Bewährung" kommt kurzfristig auf sie zu ...

Wenn sie einen guten Anwalt hat, dann vermutlich nicht.

Aber selbst wenn Deine Wunschvorstellung eintritt. Geld bekommen die Kinder deswegen noch lange nicht, wenn sie nicht leistungsfähig ist und auch alle Pfändungen uns Leere gehen.

Einer nackten Frau kann man genauso wenig in die Tasche greifen, wie einem nackten Mann.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: Erwerbsobliegenheit für geflüchtete KM - von Camper1955 - 21-02-2012, 16:03

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