Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 2.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#91
Danke, ich verstehe. Wenn die Gegenseite keinen Titel mehr hat, dann ist die Gefahr der Vollstreckung wohl vom Tisch. Ich würde die Unterhaltszahlung auf den von Dir berechneten Betrag reduzieren, bereits zu viel bezahlte Beträge verrechnen und möglicherweise die Zahlungen auch ganz einstellen, auf jeden Fall Fakten schaffen und auf Zeit spielen.

Dann würde ich, wie in meinem letzten Beitrag geschrieben, zunächst Klarheit darüber verlangen, wen die Anwältin nun eigentlich vertritt. Ich weiss nicht, ob die gleichzeitige Vertretung von Kind und Mutter gegen Dich unzulässig ist, vielleicht kann einer der Juristen hier mehr dazu sagen.

Für weitere Schritte würde ich zusätzlich zu Deinen schon genannten Punkten noch folgendes betrachten.

- Massgeblich ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern das durchschnittliche Einkommen der letzten Jahre.
- Wenn die KM ihre Mutter pflegt, dann muss es dazu Einnahmen aus der Pflegeversicherung geben, falls nicht, dann ist die Pflege wohl nicht notwendig.

In meinem eigenen Fall bin ich immer gut damit gefahren, nicht lange zu diskutieren, sondern klare Fakten zu schaffen, z.B. den Unterhalt so festzulegen und zu bezahlen, wie es nach meiner Berechnung korrekt ist.

Alles weitere ist dann Sache der Gegenseite, ob sie die Fakten akzeptiert oder nicht. Meistens werden sie zähneknirschend akzeptiert, weil der Aufwand dagegen vorzugehen gross und der positive Ausgang mehr als zweifelhaft ist.

Manche Passagen in Deinem letzten Beitrag haben den Ton von Rechthaberei. Davon solltest Du Dich nicht leiten lassen und auch nicht von Emotionen. Besser ein paar Nächte daüber schlafen und dann in Ruhe rational so handeln, dass Aufwand und Nutzen produktiv sind.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Nathan - 24-06-2012, 06:26

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt ohne Titel Sparschweinchen 8 2.046 01-06-2022, 07:16
Letzter Beitrag: Sparschweinchen
  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen Alfred37 4 3.130 27-10-2019, 14:18
Letzter Beitrag: Gast1969
  Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? Gekko 92 82.280 21-08-2014, 19:17
Letzter Beitrag: p__
  Scheidungsantrags-Unterlagen futsch Terbeck 21 21.920 15-11-2010, 09:49
Letzter Beitrag: Terbeck

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste