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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#89
Verstehe ich die aktuelle Situation richtig, dass Deine Tochter mittlerweile volljährig ist und keinen Unterhaltstitel mehr hat, der gegen Dich vollstreckt werden kann?

Zunächst würde ich die Anwältin anschreiben mit der Bitte um Klarstellung, wen sie denn nun in dieser Angelegenheit vertritt, die Tochter, die Mutter der Tochter oder beide.

Sehr geehrte Frau Anwältin,

besten Dank für Ihr Schreiben. Bisher ging ich stets davon aus, dass Sie meine Tochter vertreten, aber nun benennen Sie die Mutter meiner Tochter als Ihre Mandantin.

Ich bitte Sie daher um Klarstellung, wen Sie in dieser Angelegenheit vertreten, meine Tochter, die Mutter meiner Tochter oder beide. Ihre Angaben bitte ich Sie mit Kopie der Mandantenvollmacht zu belegen.

Freundliche Grüsse,
masku
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Nathan - 23-06-2012, 15:47

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