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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#66
@Familienmensch, ob das minderjährige Kind vorrangig ist, hängt davon ab, ob die Volljährige privilegiert ist oder nicht.

Ich würde auch nur die Einkommensbelege der Mutter anfordern und dann aus ihrem und deinem Einkommen nach deiner Berechnung einen Unterhaltsbetrag ermitteln.
Gerne auch mit unserer Hilfe.
Und nur diesen Betrag würde ich dann der RAin mitteilen und nicht etwa deine Berechnungsgrundlage.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von beppo - 18-04-2012, 00:04
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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