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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#25
(16-03-2012, 20:12)p schrieb:
(16-03-2012, 20:11)blue schrieb: Und auch da würde ich keine Kopie der Steuererklärung beilegen.

Belege muss er schon liefern. Wenn es die Steuererklärung ist, dann die irrelevante Angaben entsprechend geschwärzt.
In diesem Fall mit Sicherheit nicht dem JA!


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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von blue - 16-03-2012, 20:19
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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