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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#12
1. Ja. Vermögen, Einkommen des Kindes. Das Kind hat dir auch das Einkommen der Mutter nachzuweisen.
2. Nein. Das Jugendamt ist draussen. Aber als Gernegrossbehörde spielen sie immer noch gerne Chef. Schicke es an die Tochter oder ihren Anwalt, wenn sie einen hat.
3. Nein. Siehe 2.
4. Vielleicht viele, vielleicht keine.
5. Ja, bis auf 2000 bis 5000 EUR Schonvermögen.

Hast du eigentlich schon mal das Kapitel über Volljährigenunterhalt in der faq gelesen?
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von p__ - 06-03-2012, 13:11
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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