06-03-2012, 12:27
Liebe Gemeinde,
gestern bekam ich Post vom JA, meine volljährige Tochter war dort vorstellig.
Nun verlangen diese die üblichen Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhaltes von mir.
Da ich mich nicht von denen übers Ohr hauen lassen will, kontaktiere ich heute einen Anwalt,
der mir den zu zahlenden Unterhalt ausrechnen soll.
Der Anwalt wird natürlich die Unterlagen bei der KM anfordern, um die Anteile zu berechnen.
Ich habe folgende Informationen für ihn vorbereitet:
- Mutter wohnt im Eigenheim ( Mietvorteil?)
Ob schon bezahlt oder nicht, weiss ich nicht.
- Tochter bekam Schenkung in Höhe von ca. 3.400 Euro, Bargeld
- Tochter bekam Geld geschenkt um ein Auto zu kaufen (Wert unklar, schätze 3.500 - 5.000 €)
- Tochter wird einen Ferienjob über 4 - 6 Wochen machen, Gehalt ca. 800€
1.) Meines Wissens nach, muss sie diese Angaben gegenüber meinem Anwalt offenlegen,
oder irre ich mich?
2.) Muss ich die angeforderten Unterlagen ans JA schicken, obwohl meine Tochter volljährig ist?
3.) Muss das JA mein durch den Anwalt ausgerechnetes unterhaltsrelevante Einkommen anerkennen?
4.) Welche Auswirkungen werden diese Angaben auf meinen zu zahlenden Unterhalt haben?
5.) Kann ich meine Tochter auffordern, zuerst die Schenkungen aufzubrauchen um ihren Lebensunterhalt
bestreiten zu können?
Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte ihr nichts wegnehmen!
Ich möchte ihr nur die Augen öffnen, welche Möglichkeiten ich als Zahlesel habe,
um mit Ihr einen einvernehmlichen Vergleich bezgl. des Unterhaltes zu erreichen.
Viele offene Fragen, für deren Beantwortung ich mich herzlich bedanke.
LG
masku
gestern bekam ich Post vom JA, meine volljährige Tochter war dort vorstellig.
Nun verlangen diese die üblichen Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhaltes von mir.
Da ich mich nicht von denen übers Ohr hauen lassen will, kontaktiere ich heute einen Anwalt,
der mir den zu zahlenden Unterhalt ausrechnen soll.
Der Anwalt wird natürlich die Unterlagen bei der KM anfordern, um die Anteile zu berechnen.
Ich habe folgende Informationen für ihn vorbereitet:
- Mutter wohnt im Eigenheim ( Mietvorteil?)
Ob schon bezahlt oder nicht, weiss ich nicht.
- Tochter bekam Schenkung in Höhe von ca. 3.400 Euro, Bargeld
- Tochter bekam Geld geschenkt um ein Auto zu kaufen (Wert unklar, schätze 3.500 - 5.000 €)
- Tochter wird einen Ferienjob über 4 - 6 Wochen machen, Gehalt ca. 800€
1.) Meines Wissens nach, muss sie diese Angaben gegenüber meinem Anwalt offenlegen,
oder irre ich mich?
2.) Muss ich die angeforderten Unterlagen ans JA schicken, obwohl meine Tochter volljährig ist?
3.) Muss das JA mein durch den Anwalt ausgerechnetes unterhaltsrelevante Einkommen anerkennen?
4.) Welche Auswirkungen werden diese Angaben auf meinen zu zahlenden Unterhalt haben?
5.) Kann ich meine Tochter auffordern, zuerst die Schenkungen aufzubrauchen um ihren Lebensunterhalt
bestreiten zu können?
Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte ihr nichts wegnehmen!
Ich möchte ihr nur die Augen öffnen, welche Möglichkeiten ich als Zahlesel habe,
um mit Ihr einen einvernehmlichen Vergleich bezgl. des Unterhaltes zu erreichen.
Viele offene Fragen, für deren Beantwortung ich mich herzlich bedanke.
LG
masku