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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#9
(16-02-2012, 18:16)Zahlmeister schrieb: Solange die Tochter zur Schule geht wird sich am Unterhaltstitel nicht allzuviel ändern.

Doch, weil die Mutter nun auch unterhaltspflichtig geworden ist. Ausserdem wird das Kindergeld nun anders verteilt. Nicht laufen lassen, sondern den Titel angreifen!
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von p__ - 16-02-2012, 18:22
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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