Themabewertung:
  • 3 Bewertung(en) - 2.33 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#4
Hallo masku, willkommen im Club....,

Wichtig: ab dem 18 Geburtstag musst Du den Unterhalt direkt auf das Konto Deiner Tochter überweisen, nicht mehr an die Mutter. Das wurde mir damals sogar vom Jugendamt schriftlich gegeben.
Das senkt zwar nicht Deine Unterhaltszahlungen aber Du unterstützt damit direkt Deine Tochter und Mutti schaut (hoffentlich) ins Leere...

Mach Deiner Tochter einfach klar daß ab 18 beide Elternteile Unterhalt leisten müssen und die Mutter ihren Unterhalt durch Bereitstellung der Unterkunft sowie Nahrung leisten soll und somit der Barunterhalt (welchen Du leistest) Deiner Tochter zur freien Verfügung steht.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Zahlmeister - 16-02-2012, 15:30
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhalt ohne Titel Sparschweinchen 8 2.049 01-06-2022, 07:16
Letzter Beitrag: Sparschweinchen
  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen Alfred37 4 3.130 27-10-2019, 14:18
Letzter Beitrag: Gast1969
  Unterhalt für behinderten Volljährigen, Titel befristet? Gekko 92 82.288 21-08-2014, 19:17
Letzter Beitrag: p__
  Scheidungsantrags-Unterlagen futsch Terbeck 21 21.921 15-11-2010, 09:49
Letzter Beitrag: Terbeck

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste