17-06-2015, 21:45
Das Jobcenter hatte mich im März aufgefordert, meine Steuererklärung bis Ende April zu fertigen, weil
dies zur Minderung der Hilfebedürftigkeit beitragen könnte.
Eigentlich ist absehbar, das dabei nicht viel herumkommt, da ich faktisch keine Werbungskosten habe.
In 2013 gab es nur deshalb eine grössere Erstattung, weil das Finanzamt da Bockmist bei den
Kinderfreibeträgen gemacht und ich so ein geringeres Netto hatte.
Heute habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid für 2014 aus dem Briefkasten gefischt.
Nachdem ich die ersten Zeilen des beiligenden Begleitschreibens von dem Finanzamt überflogen hatte,
komme ich aus dem Lachen gar nicht mehr heraus und bin kurz vor dem Einnässen.
Wenn ich mir nur vorstelle, wie hoch die Kosten der Verwaltungen waren, um die Briefe mit der Aufforderung
und dem Ergebnis dazu, zu erstellen und einzutüten...Mission accomplished, kann ich da nur sagen.
Alleine mein Erwerb für die Lizenz der Software für die Fertigung der Steuererklärung mach schon ein Vielfaches
des erstatteten Betrags aus.
Jetzt müsste man eigentlich noch vom Grundsicherungsträger verlangen, das ein neuer Bescheid mit der Aufrechnung
des an den Landkreis abgeführten Betrags erstellt wird...
dies zur Minderung der Hilfebedürftigkeit beitragen könnte.
Eigentlich ist absehbar, das dabei nicht viel herumkommt, da ich faktisch keine Werbungskosten habe.
In 2013 gab es nur deshalb eine grössere Erstattung, weil das Finanzamt da Bockmist bei den
Kinderfreibeträgen gemacht und ich so ein geringeres Netto hatte.
Heute habe ich meinen Einkommenssteuerbescheid für 2014 aus dem Briefkasten gefischt.
Nachdem ich die ersten Zeilen des beiligenden Begleitschreibens von dem Finanzamt überflogen hatte,
komme ich aus dem Lachen gar nicht mehr heraus und bin kurz vor dem Einnässen.
Zitat:Sehr geehrter Herr Sixteen Tons,
das Guthaben aus dem Steuerbescheid vom xx.yy.zzzz in Höhe von 9 Euro wird wie folgt verwendet:
Der Betrag von 4,36 Euro wird ausbezahlt an Land Niedersachsen jobcenter (lt. Aufrechnungsersuchen vom
xx.yy.zzzz, Gläubiger Land Niedersachsen)
Der Betrag von 1,76 Euro wird umgebucht auf Solidaritätszuschlag zur ESt 2014.
Der Betrag von 2,88 Euro wird umgebucht auf Kirchensteuer 2014.
Wenn ich mir nur vorstelle, wie hoch die Kosten der Verwaltungen waren, um die Briefe mit der Aufforderung
und dem Ergebnis dazu, zu erstellen und einzutüten...Mission accomplished, kann ich da nur sagen.
Alleine mein Erwerb für die Lizenz der Software für die Fertigung der Steuererklärung mach schon ein Vielfaches
des erstatteten Betrags aus.
Jetzt müsste man eigentlich noch vom Grundsicherungsträger verlangen, das ein neuer Bescheid mit der Aufrechnung
des an den Landkreis abgeführten Betrags erstellt wird...
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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