28-03-2014, 10:43
In der EGV wird im Rahmen von Bewerbungskosten von den SB gerne eine Pauschale von 5,00 EUR je schriftliche Bewerbung bis zu einer Maximalhöhe von 260,00 EUR/Jahr eingearbeitet, für Online-Bewerbungen gibt es laut aller mir bisher bekannten EGV gar nichts mehr.
Wer bereits die 260€ ausgeschöpft hat, und vom JC Vermittlungsvorschläge bekommt, muss mit Widerstand rechnen wenn er die weitere Übernahme der Kosten beantragt.
Es gibt auch den Unterschied ob man Aufstocker ist oder komplett Hartz 4 erhält - jedenfalls nach meiner regionalen Erfahrung.
In meiner letzten EGV habe ich u.a. durchgesetzt das im Monat dann nur 4 anstatt 10 geforderte schriftliche Bewerbungen mit Bewerbungsmappe nachgewiesen werden müssen. Und die Fahrtkosten ausserhalb des Stadtgebiets ohnehin (auf vorherigen Antrag).
- 4x12 = 48 Bewerbungen/Jahr
- 48X5 = 240€ Erstattung.
Wer bereits die 260€ ausgeschöpft hat, und vom JC Vermittlungsvorschläge bekommt, muss mit Widerstand rechnen wenn er die weitere Übernahme der Kosten beantragt.
Es gibt auch den Unterschied ob man Aufstocker ist oder komplett Hartz 4 erhält - jedenfalls nach meiner regionalen Erfahrung.
In meiner letzten EGV habe ich u.a. durchgesetzt das im Monat dann nur 4 anstatt 10 geforderte schriftliche Bewerbungen mit Bewerbungsmappe nachgewiesen werden müssen. Und die Fahrtkosten ausserhalb des Stadtgebiets ohnehin (auf vorherigen Antrag).
- 4x12 = 48 Bewerbungen/Jahr
- 48X5 = 240€ Erstattung.