13-07-2013, 12:32
Das ist ja auch nicht die Frage. Die Frage ist, ob der Bedarf der Kinder (durch ihr Einkommen) gedeckt ist, oder nicht. Die Antwort des Gerichts lautet ja.
Die Frage, die noch offen ist betrifft die Verwertbarkeit des Einkommens während der Umgangsaufenthalte. Wir würden jetzt wohl einhellig sagen, nein das Einkommen ist in dieser Hinsicht nicht verwertbar. Das Jobcenter soll doch zusehen, wie und wo es die Kosten wieder reinholt.
Wir werden dann erfahren, wie das Gericht es sieht.
Die Frage, die noch offen ist betrifft die Verwertbarkeit des Einkommens während der Umgangsaufenthalte. Wir würden jetzt wohl einhellig sagen, nein das Einkommen ist in dieser Hinsicht nicht verwertbar. Das Jobcenter soll doch zusehen, wie und wo es die Kosten wieder reinholt.
Wir werden dann erfahren, wie das Gericht es sieht.