02-05-2013, 14:33
(02-05-2013, 09:16)tora17653 schrieb: Mal eine generelle Frage:Wo steht das geschrieben ? Die OECD Bestimmungen schreiben nicht vor, die Kontodaten um die Welt zu schicken. Es muss durch die lokale Finanzaufsicht lediglich sichergestellt werden, dass keine Geldwäsche, Betrügereien etc betrieben werden und natürlich alle Steuern ausländischer Anleger bezahlt werden.
wenn ich in Deutschland wohne und im Land X (sagen wir mal: Schweden) ein Konto eröffne, dann wird das Konto an deutsche Behörden gemeldet.
(02-05-2013, 09:16)tora17653 schrieb: Ist dann wohl auch für die Eintreibung von Unterhaltsschulden zugänglich - zumal diese Schulden ja irgendwann auf Behörden oder Bundesländer übertragen weden können.Jetzt wirds ja immer wilder. Natürlich unterliegen die vorhandenen Daten einem Datenschutz (man wundert sich allerdings manchmal, woher die Jugendämter ihre Informationen beziehen). Nicht einmal die Finanzämter dürfen unbeschränkt Daten abrufen - das ist ein Gerücht. Statistisch gesehen bewegt sich der so genannte Kontenabruf im Promille-Bereich, also Stichproben oder tatsächliche Verdachtsfälle aufgrund anderer Fakten.
Klar ist aber auch, das Unterhaltsschulden durch Behörden eingetrieben werden, die sich praktisch mit nicht viel anderem beschäftigen. Die kennen die Hebel, die zum Erfolg führen - am Ende meistens der STGB §170, weil ein Staatsanwalt mit grosser Nase überall schnüffeln darf, wo er Aufklärungsmomente vermutet - das ist mehr, als eine Beiständin darf. (Ein Steuerfahnder darf noch mehr - aber um Steuerhinterziehung geht's ja wohl nicht und es ist kein Fall bekannt, in dem das JA die Steuerfahndung beauftragt hätte)
Wer der Meinung ist, dass ihm Unrecht getan wurde, und er nun sein Geld lieber selbst auf den Kopf haut, bevor die Beiständin ihr Gehalt davon bezahlt , der sollte schnell handeln und alternative Zahlungsmittel verwenden:
- Gold
- Diamanten
- Bargeld
- Bitcoins
- Renminbi
https://t.me/GenderFukc