20-01-2012, 16:21
(20-01-2012, 15:51)harzer schrieb:Grundsätzlich musst Du über ein Dich betreffendes Verfahren informiert werden, schon damit das Gericht(20-01-2012, 14:22)Petrus schrieb: Wenn Du Dich dann noch polizeilich abmeldest, kann erstmal auch keine Prozess gegenAber andere hier im Forum schreiben doch das sie in Abwesenheit zu allem möglichen verknackt wurden.
Dich geführt werden
seine eigene Zuständigkeit bejahen kann - die liegt bei Kindesunterhalt aber bei dem Gericht in dessen Bezirk
das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (siehe zB. Zuständigkeit bei Kindesunterhalt).
Damit steht einer Verfahrenseröffnung nichts mehr entgegen, aber eben erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Du
darüber informiert worden bist. Andernfalls wird man versuchen Dich ausfindig zu machen undversuchen Dir die Verfahrenseröffnung
zuzustellen. Wenn das nicht geht, kann es letztendlich einen öffentlichen Aushang geben, wo Du Dich theoretisch informieren
könntest. Und bis man soweit ist, vergeht Zeit ...
Grundsätzlich bist Du aber "seit langem arbeitsunfähig krank geschrieben". Damit solltest Du eigentlich dem JA als
nicht leistungsfähig bekannt sein.
(20-01-2012, 15:51)harzer schrieb: Ich werde sicher nach einem Jahr wieder nach D´land kommen. Werde ich dann mit 12 mal 220 Euro Schulden empfangen? Das wäre dann der Einstieg in die Überschuldung.Na ja - wenn Du jetzt den Unterhalt regelst, zahlst Du auf jeden Fall. Wenn Du abwartest, bis Du zurückkommst,
zahlst Du nur dann, wenn die andere Seite aktiv geworden ist. Mit Einstieg in die Überschuldung hat das direkt noch
nichts zu tun, weil Du das Geld im Ausland zurücklegen kannst.
https://t.me/GenderFukc