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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#46
(21-01-2012, 21:57)Ibykus schrieb: Insoweit ist also prüfenswert, ob eine vorsätzliche Mißachtung der sich aus § 1615 l BGB ergebenden U-Pflichten überhaupt den Straftatbestand des 170 StGB tangieren.
Hallo? Die Gute Mutter hat nicht am Tropf gelegen!

[quote='Ibykus' pid='69418' dateline='1327175834']
Bevor Du Dich aber dazu äußerst, solltest Du Dir sicher sein, dass Du das Wesentliche richtig verstanden hast.[/i]
In Deine Regionen werde ich wohl niemals reinkommen, da ich nicht "arm" bin und die Welt (Gerichte und Staatsanwaltschaften) in Bewegung setzen muß, um mich selbst am Kacken zu halten.
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von blue - 21-01-2012, 22:30

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