21-01-2012, 22:30
(21-01-2012, 21:57)Ibykus schrieb: Insoweit ist also prüfenswert, ob eine vorsätzliche Mißachtung der sich aus § 1615 l BGB ergebenden U-Pflichten überhaupt den Straftatbestand des 170 StGB tangieren.Hallo? Die Gute Mutter hat nicht am Tropf gelegen!
[quote='Ibykus' pid='69418' dateline='1327175834']
Bevor Du Dich aber dazu äußerst, solltest Du Dir sicher sein, dass Du das Wesentliche richtig verstanden hast.[/i]
In Deine Regionen werde ich wohl niemals reinkommen, da ich nicht "arm" bin und die Welt (Gerichte und Staatsanwaltschaften) in Bewegung setzen muß, um mich selbst am Kacken zu halten.