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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#41
(20-01-2012, 21:56)blue schrieb:
(20-01-2012, 19:46)Ibykus schrieb: Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich verfügen. dass meine Beamten der Sache nachgehen und den einen oder anderen (benannten) Zeugen dazu anhören.
Deiner Meinung nach gehört der 170er ins Strafgesetzbuch. Na Danke! Und Du selbst versuchst den erweitert auf BU rechtfertigen zu wollen.... Na
laß' den Alkohol weg, blue, oder lerne lesen:
Ibykus schrieb:Der 170 muss weg.
Das zu besorgen sehe ich als unsere Aufgabe an.

Wenn @Dzombo schreibt, dass sich mittlerweile die Hilfsbeamten in Ermittlungspersonen gewandelt haben und dass sie eigenständig viele Ermittlungen anstellen können/ dürfen, dann kann man doch nicht von Drohungen sprechen, wenn diese Ermittlungspersonen auf die Rechtslage verweisen, indem Zeugen erklärt wird, dass sie vorgeladen werden können.

Ich vermute darüber hinaus, dass die wenigsten Polizeibeamten ein Interesse daran haben, die Rechte der Beschuldigten zu beschneiden.
O. hat darüber nur sehr wenig geschrieben.

Ist er denn von der Polizei in Kenntnis gesetzt worden, dass gegen ihn eine Anzeige vorliegt und hat man ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben?

Wir wissen mittlerweile alle, dass der 170 komplizierter ist, als man auf den ersten Blick denkt.
Festzustellen, ob sein Tatbestand im Einzelfall in strafbarer Weise erfüllt ist, ist -auch deswegen- nicht die Aufgabe der Polizei. Sie stellt der Staatsanwaltschaft 'nur' erste Ermittlungsergebnisse bereit, nach denen diese Behörde dann entscheidet, ob entsprechende Tatverdachtsmomente vorliegen, die eine Eröffnung des Ermittlungsverfahrens rechtfertigen (wenn ich auch dazu veraltete Vorstellungen habe, mag mich @Dzombo korrigieren)!
So jedenfalls entnehme ich es auch der StPO.

Ich denke nach wie vor, O. hat mit seiner Darstellung ein wenig emotional überzogen. Das ist verständlich aber sachlich wenig hilfreich.

Und das:
(21-01-2012, 01:07)blue schrieb: Du kommst doch ursprünglich aus der Däädärää. Von daher ist es schwierig, Dich überzeugen zu wollen. Tongue
liegt einfach nur banal neben der Sache!




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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 21-01-2012, 01:42

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