20-01-2012, 19:19
(20-01-2012, 16:51)Ibykus schrieb: Hier scheint mir die Wortwahl doch sehr emotionsgetragen mit Blick auf einen immerhin ein ganz normalen Vorgang.
Es ist kein normaler Vorgang, wenn schon VOR der Geburt Strafanzeigen eingehen über Verletzung der Unterhaltspflicht und diese Anzeigen sofort zu gründlichen Ermittlungen incl. Vorladungsdrohungen gegen Dritte führen.
Ich kenne einige Fälle, wo mit Strafanzeigen was versucht wurde, aber keinen wo das schon vor der Geburt durchgezogen wurde und wegen §1615l BGB. Die Handlungsweise der Ermittlungsbehörden ist unglaublich. Der Vorgang ist höchst unnormal.