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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#17
(19-01-2012, 16:09)orphelio schrieb: ...., mein Auftraggeber wurde angeschrieben von der Polizei zur Auskunft verpflichtet
Dieses Schreiben solltest Du unbedingt anonymisiert veröffentlichen! Ohne Gerichtsbeschluss, fordert die POLIZEI Deinen Arbeitgeber auf, Auskunft zu erteilen? Die rechtliche Grundlage, mit der die Polizei das getan haben sollte interessiert mich brennend.
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RE: [geteilt] Wieder einer, der sich ins falsche Forum verirrt hat. - von blue - 19-01-2012, 20:56

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