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Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#13
aus: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid69204
seeelig schrieb:@ibykus
ich betrachte es schon als problematisch, wenn ich sehe, wie oft am Ende als Kriegsschauplatz die Finanzen übrigbleiben.
Was mir in diesem Forum schon oftmals sauer aufstösst, ist, wie okay es zu sein scheint diesen Punkt über das Kind (Umgang), etc. zu erheben.
Aber "die Finanzen", das ist doch die Waffe, mit der gegen uns gekämpft wird.
Und in diesem Thread wird das wieder einmal mehr deutlich.

Man sollte den Kampf der Mütter, die entweder den Hals nicht vollkriegen oder deren Ziel es ist, uns Väter zu entsorgen, nicht auch noch finanzieren oder finanziellen Support dazu leisten.

Bsp.:
Wenn VKH-Voraussetzungen den Einkommensverhältnissen nach vorliegen, wird diese trotzdem verweigert, dann natürlich damit, dass die erforderlichen "Erfolgsaussichten" nicht gegeben sind.
Redliche Väter, die sich um ihre Kinder kümmern wollen und zu diesem Zweck gemSR und angemessenen Umgang (gg den Willen der KM) erstreiten, werden als unterlegene Partei mit den Verfahrenskosten belastet ....
Von fiktivem Unterhalt und strafrechtlicher Unterhaltspflichtverletzung wollen wir gar nicht erst reden ...
Auch nicht vom 'Betrug' der JÄer, deren Beistandschaften Dir als Vater erzählen, dass Du ja sowieso unterhaltspflichtig wärst und hier vor Ort einen Unterhaltstitel unterschreiben könntest, der Dich im gerichtlichen Unterhaltsprozess viel Geld kosten würde ...

Deshalb: kein Sorgerecht - kein Unterhalt. Basta!
(Und Unterhaltszahlungen bei Umgangsboykott erst recht nicht!)
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RE: Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von Ibykus - 19-01-2012, 16:58

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