Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung?
#1
Hallo Forum,

aus einer sehr komplizierten und von beiden Seiten zerstörerischen Beziehung ist ein Kind hervorgegangen.

Die Mutter ist nicht Dialogbereit, relativ heftig unterwegs und zieht alle Register.

Ich zahle für den Kindesunterhalt bereits freiwillig (ungeprüft) den Höchstatz (ca. 416 EUR).

Jetzt möchte die Mutter, die in Berlin am Prenzelberg als ehemaliges Party-Gör ihre Erfüllung im Muttersein gefunden hat und sich selbst gerne als "High-Heel-Mom" bezeichnet, natürlich sehr gerne auch Betreuungsunterhalt haben.


Sie hatt einen nicht allzu schlecht bezahlten Job, ca. 3000 EUR netto/mtl. Jetzt erhält sie nach Angaben ihres Anwalts noch ca 2000 EUR/mtl. Sie ist Festangestellte, ich freiberuflicher Mitarbeiter in einem Unternehmen.

Mein Einkommen variiert stark, da es zum größten Teil aus Provisionen zusammengestetzt ist. Einnahmen brutto ca. 7300 /Monat.

Es kann aber eben auch mal ein Monat mit 9.500 EUR sein, oder ein Monat mit 3.800 EUR sein.. Also mal so mal so! Natürlich geht von meinen Einnahmen auch noch sämtliche Kosten ab, Miete, Auto, Lebenskosten, Versicherungen, Private Krankenversicherung, Strom, Wasser, Benzin, Büromiete, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Soli, etc.....!

Frage I:

Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?

Frage II:
Wie hoch ist denn der Anspruch einer mit allen Sozialleistungen und Konzernseitig angebotenen Leistungen abgesicherten Frau, wenn man die Situation eines Freiberuflers gegenüberstellt.

Ich habe gestern gehört, dass bei einem verbleibendem Netto der KM von ca. 2000 EUR, die Bedürftigkeit der Mutter eventuell gar nicht gegeben ist! Wie wirkt sich eine eventuelle Erbschaft, oder Aktien und Bankvermögen der KM auf den Betreuungsanspruch aus? Inwiefern kann man die KM auffordern diese Vermögen offen zu legen etc?

Kann dazu jemand was sagen, worauf muss ich mich einstellen.. etc...?

Ich möchte der Frau eigentlich nur einen sehr geringen Betrag zahlen und werde auch den Kindesunterhalt dann auf das reduzieren, was sich errechnet und nicht FREIWILLIG den Höchstsatz zahlen, wenn es keine vernünftige Einigung gíbt.

Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..

Grüße aus Spandau,

Orphelio
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? - von orphelio - 19-01-2012, 13:47

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Berechnung Betreuungsunterhalt Neflecrush 11 27.014 05-02-2010, 10:31
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste