Nun,
ob sie ihr Lebensminimum erreicht, entzieht sich meinem Einfluss. Von mir wird sie einen Zuschuß bekommen für einen befristeten Zeitraum, maximal drei Jahre. Danach muss sie wieder ganz alleine für sich sorgen- ob und was sie sich zu meinem Zuschuss dazu verdient, oder ob sie einen auf erwerbsunfähig macht oder was auch immer- ich kann es nicht beeinflussen, und ich werde auch nicht dafür haften.
Wenn man mich dazu verurteilen sollte, für eine Simulantin (die mich während der Ehe um fünfstellige Beträge beschissen hat, schriftliches Geständnis hat sie abgelegt und liegt bei Gericht) vollen nachehelichen Unterhalt zu zahlen, dann wird mir ganz plötzlich die Lust an der Erwerbstätigkeit vergehen.
Also werde ich eine Vergleichslösung ansteuern- meine Ansprüche gegen ihre.
Kann man solche Ansprüche eigentlich abtreten ans Jobcenter, wie zum Beispiel an eine Bank? Nehmen wir mal an, mir wird die Lust an der Erwerbstätigkeit durch einen Richterspruch genommen und ich verliere meinen gut dotierten Job (gezahlte Lohn-/Einkommenssteuer in 2011 ca. 34.000.- €), dann muss ich ja Leistungen dieses Jobcenters beanspruchen. Die ich nicht, oder in geringerem Umfang, beanspruchen müsste hätte ich das Geld von der Exe bekommen. Dieser Anspruch auf Zugewinnausgleich/Hausratteilung besteht ja sofort nach Scheidung, während nachehelicher Unterhalt ja über einen längeren Zeitraum besteht, und das nur, wenn die Berechtigte überhaupt noch lebt. Wenn die Berechtigte morgen einer heimtückischen Krankheit zum Opfer fällt, dann endet meine Unterhaltspflicht, während meine Ansprüche aus dem Zugewinn ja weiter bestehen- auch gegen ihre Erben.
Alles nicht so einfach, wie man sieht.
Austriake
Nachtrag: hab vergessen: Exe hat ja nach der Scheidung noch die Hälfte unserer bisher gemeinsamen Immobilie, die laut Wertgutachten einen Ertrag von 12.000 bis 14.000 Euro pro Jahr einbringt. Die Hälfte davon muss sich Exe wohl zum Unterhalt anrechnen lassen- insofern wird ja der Fall, dass sie auf Grundsicherung angewiesen ist, nicht so schnell eintreten- jedenfalls nicht mehr vor dem Scheidungstermin.
ob sie ihr Lebensminimum erreicht, entzieht sich meinem Einfluss. Von mir wird sie einen Zuschuß bekommen für einen befristeten Zeitraum, maximal drei Jahre. Danach muss sie wieder ganz alleine für sich sorgen- ob und was sie sich zu meinem Zuschuss dazu verdient, oder ob sie einen auf erwerbsunfähig macht oder was auch immer- ich kann es nicht beeinflussen, und ich werde auch nicht dafür haften.
Wenn man mich dazu verurteilen sollte, für eine Simulantin (die mich während der Ehe um fünfstellige Beträge beschissen hat, schriftliches Geständnis hat sie abgelegt und liegt bei Gericht) vollen nachehelichen Unterhalt zu zahlen, dann wird mir ganz plötzlich die Lust an der Erwerbstätigkeit vergehen.
Also werde ich eine Vergleichslösung ansteuern- meine Ansprüche gegen ihre.
Kann man solche Ansprüche eigentlich abtreten ans Jobcenter, wie zum Beispiel an eine Bank? Nehmen wir mal an, mir wird die Lust an der Erwerbstätigkeit durch einen Richterspruch genommen und ich verliere meinen gut dotierten Job (gezahlte Lohn-/Einkommenssteuer in 2011 ca. 34.000.- €), dann muss ich ja Leistungen dieses Jobcenters beanspruchen. Die ich nicht, oder in geringerem Umfang, beanspruchen müsste hätte ich das Geld von der Exe bekommen. Dieser Anspruch auf Zugewinnausgleich/Hausratteilung besteht ja sofort nach Scheidung, während nachehelicher Unterhalt ja über einen längeren Zeitraum besteht, und das nur, wenn die Berechtigte überhaupt noch lebt. Wenn die Berechtigte morgen einer heimtückischen Krankheit zum Opfer fällt, dann endet meine Unterhaltspflicht, während meine Ansprüche aus dem Zugewinn ja weiter bestehen- auch gegen ihre Erben.
Alles nicht so einfach, wie man sieht.
Austriake
Nachtrag: hab vergessen: Exe hat ja nach der Scheidung noch die Hälfte unserer bisher gemeinsamen Immobilie, die laut Wertgutachten einen Ertrag von 12.000 bis 14.000 Euro pro Jahr einbringt. Die Hälfte davon muss sich Exe wohl zum Unterhalt anrechnen lassen- insofern wird ja der Fall, dass sie auf Grundsicherung angewiesen ist, nicht so schnell eintreten- jedenfalls nicht mehr vor dem Scheidungstermin.
Bibel, Jesus Sirach 8.1