25-10-2012, 16:38
(22-09-2012, 03:25)Sixteen Tons schrieb: Dann könnte ich ja ganz locker und entspannt einen Vergleich vor dem FamGericht eingehen.Das kannst du durchaus. Das JC ist nicht berechtigt, die im Ergebnis eines FamG-Verfahrens definierte Höhe des Unterhalts zu bestreiten. Es spielt keine Rolle ob Beschluss oder Vergleich.
Nützlich wäre jedoch, wenn du sagst: "ich stimme dem Vergleich zu, XY festzulegen, vorbehaltlich der Zustimmung meines Jobcenters". Besonders letzteres unbedingt wörtlich protokollieren lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #