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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
Ja, eine Widerspruchsbescheid ist eingegangen. Erwartungsgemäß ebenfalls ablehnend, denn man "könne keine fehlerhafte Entscheidung" sehen.

Selbstverständlich wurde fristgerecht nun fristwahrend Klage beim Sozialgericht eingereicht. Das zieht sich nun.

Da der Anwalt natürlich noch kein Geld gesehen hat, wurde der ebenfalls mit einem Schreiben vertröstet: "Bedauerlicherweise kann nicht gezahlt werden, da Jobcenter derzeit nicht erstattet. Von einem Mahnverfahren o.ä. ist Ihnen abzuraten, da auch diese evtl. entstehenden Kosten nicht gezahlt werden können. Eine Klage ist eingereicht. Es wäre also der Ausgang dieses Klageverfahrens abzuwarten, das wir selbstverständlich mit Nachdruck betreiben".

Die Justizkasse hat ein ähnliches Schreiben erhalten, ergänzt um den Antrag, die Gerichtskosten doch möglichst niederzuschlagen, angesichts der fortwährenden Bedürftigkeit des Vaters.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 14-06-2012, 23:46

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