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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
(16-05-2012, 10:35)Sixteen Tons schrieb: Hallo Sorglos,

wäre hier eventuell der §63 SGB X anwendbar?

Ich würde damit argumentieren, dass der 55. Senat des Sozialgerichtes Berlin die Verfassungsmäßigkeit anzweifelt und deshalb den Regelsatz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt hat.

Lt. 55. Senat des Sozialgerichtes Berlin fehlen ca 40 € aus dem Regelsatz für Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Da ist es nicht so einfach umzuschichten. Der Regelsatz muss noch lange nicht verfassungsmäßig sein, nur weil er im Gesetz steht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 16-05-2012, 17:28

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