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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#99
Mal wieder Neuigkeiten:

1. Jobcenter lehnt Übernahme Gerichtskosten + Anwaltskosten mit Standard bla-Bla ab.

Zitat:Ihrem Antrag vom ..... auf Übernahme der Gerichtskosten für die Abänderungsklage kann nicht entsprochen werden.
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

bla, bla...

Die von Ihnen beantragte Sonderleistung ist durch den gewährten Regelbedarf abgedeckt udn stellt nach den mir vorliegenden unterlagen keinen unabweisbaren Bedarf... dar, so dass eine Übernahme der kosten nicht möglich ist.

Die Ablehnungsentscheidung beruht auf §§ 24 Abs. 1 i.v. mit 20 SBGII.
Natürlich wurde Widerspruch eingelegt.

2. Staatsanwaltschaft meldet sich. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...6#pid76286
In zwei Schreiben werden zwei Aktenzeichen von Ermittlungsverfahren bekannt gegeben - einmal konkret - und einmal gegen unbekannt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 16-05-2012, 00:52

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