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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#90
Mal wieder zur Sache zurück......

Zwischenzeitlich wurde Strafanzeige gestellt:

Zitat:Die Strafanzeige richtet sich gegen die Geschäftsführung des Jobcenters, gegen die handelnden bekannten und unbekannten Personen und gegen evtl. weisungsgebende Personen wegen evtl. gemeinschaftlichem Handelns im Amt

und zwar wegen
- Nötigung zu einer Handlung unter Androhung eines empfindlichen Übels
- Aufforderung zu einer Straftat, nämlich einer Unterhaltspflichtverletzung
- Aufforderung zu einer Straftat, nämlich der Fürsorgepflichtverletzung der Kinder mit der Folge einer Kindeswohlgefährdung
- Gefährdung der Kreditfähigkeit des Vaters wegen dem Kostenrisiko der Klage und der möglichen Vollstreckung von Anwalts- und Gerichtskosten, die die berufliche Tätigkeit des Vaters gefährden können
mit der Bitte, diese unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.
(sinngemäß, nicht dem Wortlaut)


Schon wenige Tage später (ob ein Zusammenhang besteht, wissen wir nicht) konnte das Jobcenter wieder tätig werden. Der Antrag aus http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid75007 wurde einsilbig bewilligt:

Zitat:Einer Antragsrücknahme der Abänderungsklage wird hiermit zugestimmt.

Na geht doch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von sorglos - 18-04-2012, 02:18

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