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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#87
(07-04-2012, 11:06)Camper1955 schrieb: Viele sind dann zu Vergleichen bereit,

Weil man sich den dann folgenden Umgang mit dieser Situation nicht vorstellen kann, wenn man das noch nicht erlebt hat. Bei einem Vergleich gehe ich erst einmal davon aus, dass anschließend alle sich an die Vereinbarung halten.
Der Anwalt einer Frau kann aber heuzutage seiner Mandantin ohne weiteres empfehlen, dass sie fast jeden Vergleich eingehen kann. Er hat keine Bedeutung, sie kann anschließend weiterhin machen, was sie wil. Sie braucht mit negativen Folgen nicht zu rechnen. Im schlimmsten Fall für sie landet man wieder im vertauten Gerichtssaal und macht einen neuen Vergleich, der wieder keine Bedeutung hat.
Hinter ihrem Schutzschild, dem Kind, kann sie alles machen. Konsequenzen könnten das Kind treffen und das geht gar nicht. Dass dafür die Verursachung bei ihr liegt, ist egal, Schuldprinzipien sind im Familienrecht weitgehend abgeschaft. Schmutzige Wäsche wird offiziell nicht gewaschen. Inoffiziell mehr denn je.

Hätte ich vor wenigen Jahren auch nicht glauben wollen.
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von karlma - 07-04-2012, 11:39

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