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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#71
(31-03-2012, 15:52)Ibykus schrieb: Bleibt noch zu prüfen, in wie weit sich strafbar macht, wer seine bestehende Leistungsunfähigkeit nicht im Wege der Inanspruchnahme der Sozialstellen abwendet....

..... Fraglich ist, ob eine Pflicht besteht, im Wege der sozialrechtlichen Möglichkeiten die Leistungsunfähigkeit abzuwenden.

Nach bundessozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil v. 09.11.2010, - B 4 AS 78/10 R -) sind geleistete Unterhaltszahlungen einkommensmindernd zu berücksichtigen, wenn diesen Zahlungen ein titulierter Unterhaltsanspruch zu Grunde liegt.
Dem steht nicht entgegen, dass der erwerbsfähige Hilfebedürftige bereits seinen eigenen Unterhalt nicht aus seinem Einkommen bestreiten kann.

Nach diesseitiger Rechtsauffassung dürfte die Nichtinanspruchnahme dieses „Transfers“ aber keine strafrechtlichen Konsequenzen haben.

Denn ungeachtet, ob der Sozialhilfeträger seine Leistung, die er nach Maßgabe der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Bedürftigen anstelle, für oder nur indirekt in Bezug auf die Unterhaltspflicht erbringt, geht der Strafgesetzgeber davon aus, dass strafbar nur ist, wer leistungsfähig ist. Den säumigen Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner Obliegenheiten zu verpflichten, sich leistungsunfähig zu machen, damit er mittels sozialrechtlichen Transfers zur Zahlung des Unterhalts in der Lage ist, widerspricht der ratio legis des § 170 StGB.

§ 170 StGB bezweckt nämlich primär den Schutz des Unterhaltsberechtigten! Daneben -wenn auch erst in zweiter Linie- soll er zugleich die Allgemeinheit, insbesondere die Sozialbehörden vor der Inanspruchnahme von Mitteln bewahren, die von Rechts wegen der Unterhaltspflichtige aufzubringen hätte (BVerfGE 50, 143, 153).

Der Schutz des bedürftigen Unterhaltsberechtigten wird bei Sozialhilfebedürtigkeit des Unterhaltsschuldners aber in jedem Fall durch das Sozialrecht sicher gestellt. Ein im Sinne des § 170 StGB strafrechtlich relevantes Verhalten läßt sich folglich aus der Nichtinanspruchnahme sozialrechtlicher Mittel im Wege der Einkommensaufstockung kaum herleiten.

zum Ganzen s. auch HIER
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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Ibykus - 06-04-2012, 15:48

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