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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#61
(31-03-2012, 15:52)Ibykus schrieb: Ich überlege ernsthaft, ob eine Selbstanzeige sinnvoll sein könnte .....

Ne, aber wenn ein Titel besteht, Urteil oder Vergleich ist ja auch ein Titel, könntest Du zum Jobcenter gehen und ergänzendes ALG II beantragen.

Sofern Dein Einkommen zu gering ist, den Unterhalt sicher zu stellen, kriegst Du den Unterhalt dann eben vom Jobcenter.

Vielmehr, Du kannst ihn auch abtreten, so dass der Kindesunterhalt direkt auf das Konto der Mama fließt und Du hast dann Geld für Umgang und eine größere Wohnung zur Verfügung.

Du musst Dich finanziell nur ganz nackig machen beim Jobcenter.

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 31-03-2012, 17:41

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