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Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung?
#59
(31-03-2012, 14:40)Ibykus schrieb: .... und nicht wenige Väter können den Unterhaltsgerichten und -senaten, von denen sie im Wege der fiktiven Festsetzung "über den Tisch gezogen" werden, eine "Lange Nase" machen.

So ist es. Man spart auch noch jede Menge an Anwaltskosten, die man dann wieder in die Umgangskosten und angemessene Wohnkosten stecken kann.

Umgangskosten und angemessene Wohnkosten erhöhen wieder den Bedarf beim Jobcenter.

Ich bin mir sicher, dass das Jobcenter für den Papi nicht nur den Unterhalt, sondern auch die Umgangskosten und angemessenen Wohnraum trägt.

Die angemessenen Wohnkosten für 2 Personen in Kiel liegen bei 370 € kalt + Heizkosten, die komplett zu übernehmen sind.

Die UHL sagen 360 € warm müssen genügen.

Ätsch. Pech gehabt liebe Familienrichter.

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Jobcenter fordert Unterhaltspflichtverletzung? - von Camper1955 - 31-03-2012, 15:03

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